Böswillige Fehlalarmierung


Einsatz Nr.: 2013180
Datum und Alarmzeit: 8. Dezember 2013, 3:44 Uhr
Einsatzort: Wiesloch In den Weinäckern
Fahrzeuge: DLK 23/12, ELW 1, LF 20/16, TLF 20/40-SL
Weitere Kräfte: (Frauenweiler:) LF 8/6 (Polizei, (Rettungsdienst)

Zu einem böswilligen Fehlalarm wurde die Wieslocher Feuerwehr in der Nacht zum Sonntag gerufen:

Ein Anrufer meldete gegen 02:45 Uhr ein Feuer in einer Wieslocher Diskothek. Darauf fuhr ein Großaufgebot an Einsatzkräften von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei das von Partygästen noch stark besuchte Objekt an.

Die Erkundung vor Ort stellte sich jedoch eine andere Lage heraus: Weder in der eigentlichen Diskothek, noch im restlichen Gebäude war ein Feuer auffindbar. Auch Betreiber und Besucher hatten keinerlei Brand bemerkt.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass laut Strafgesetzbuch der Mißbrauch von Notrufen oder Notzeichen bzw. das absichtliche oder wissentliche Vortäuschen eines Unglücksfalles mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Polizei hat entsprechende Ermittlungen eingeleitet.